Der Neubau des Rathauses Medebach respektiert den städtebaulichen ‚Rahmen' und orientiert sich in Ausbildung und Lage an der direkten Umgebung.
Das nach den Bränden im 19. Jahrhundert eingeführte orthogonale Bebauungssystem in der direkten Umgebung der Kirche wird mit dem neuen Rathaus aufgenommen. Der zentrale Platz der Stadt, der Marktplatz, wird am nördlichen Punkt architektonisch zu Ende geführt und erhält hier die räumliche, notwendige Fassung.
Das Rathaus selbst stellt die Ergänzung zum Amtsgericht als südliche Begrenzung des Marktplatzes dar und wird somit zum elementaren Bestandteil des Platzes.
Die Gebäudekonfiguration des neuen Hauses bezieht sich dabei direkt auf die Raum- und Gebäudekanten der drei neu errichteten Gebäude am Marktplatz. Dadurch wird der städtebauliche Bezug zwischen Rathaus, Amtsgericht und Kirche herausgearbeitet und die Bedeutung dieser Gebäude für die Öffentlichkeit gestärkt.
Die bedeutsame, extrovertierte Lage des Neubaus wird nicht nur über seinen Bezug zum Marktplatz dokumentiert, sondern auch über die dreiseitige Begrenzung des Grundstücks durch die Ober-, Öster- und Hinterstraße. Weiterhin trägt zu dieser ‚Zentrumslage' das ansteigende Höhenprofil des Grundstücks bei. Das Rathaus bestimmt somit leicht erhöht als Dominante die direkte städtebauliche Umgebung.
Das neue Rathaus Medebach wird durch die genannten stadträumlichen Entwurfsentscheidungen wieder die Bedeutung erlangen im Zusammenspiel mit den wichtigen öffentlichen Gebäuden und Plätzen der Stadt, die es von seiner Funktion - Bürgernähe und Bürgerhaus - her hat.